AGB

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von:

SL Performance Lüdinghausen
Inhaber: Leonard Stromann
Im Ried 4
59348 Lüdinghausen
Deutschland

Telefon: +49 177 4801923
E-Mail: info@slperformance-lh.de

nachfolgend „SL Performance" genannt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SL Performance ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

SL Performance erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugsoftware und Fahrzeugoptimierung. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Softwareoptimierungen und Leistungssteigerungen,
  • Drehmomentoptimierungen,
  • Getriebe- und DSG-Optimierungen,
  • Anpassungen von Kennfeldern,
  • Vmax-Anpassungen,
  • Eco-Optimierungen,
  • Diagnose- und Programmierarbeiten,
  • OBD-, Bench- und Boot-Programmierungen,
  • Wiederherstellung oder Sicherung von Steuergerätedaten,
  • Freischaltungen von Fahrzeugfunktionen,
  • technische Prüf- und Beratungsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit keine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet SL Performance eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten, jedoch keinen bestimmten Leistungs-, Verbrauchs- oder Beschleunigungswert.

3. Vertragsschluss

Darstellungen, Leistungsangaben und Preise auf der Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme beziehungsweise Auftragserteilung.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SL Performance den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten beginnt.

Fahrzeug- und Leistungsdaten, die über einen Fahrzeugfinder, Konfigurator oder eine Datenbank angezeigt werden, sind unverbindliche Richt-, Erfahrungs- oder Schätzwerte. Sie stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, SL Performance vor Beginn der Arbeiten vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Leistung relevanten Umstände zu informieren. Hierzu gehören insbesondere:

  • bereits vorhandene Softwareveränderungen,
  • vorherige Leistungssteigerungen,
  • technische Veränderungen am Fahrzeug,
  • bekannte Defekte und Fehlermeldungen,
  • Schäden am Motor, Getriebe oder Antriebsstrang,
  • Veränderungen an Abgas- oder Geräuschsystemen,
  • frühere Reparaturen oder Programmierungen,
  • bestehende Herstellergarantien, Versicherungen oder Leasingverträge.

Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise Leasinggebers zu verfügen.

Der Kunde hat das Fahrzeug in einem technisch ordnungsgemäßen und für die vereinbarten Arbeiten geeigneten Zustand bereitzustellen.

SL Performance ist berechtigt, die Ausführung abzulehnen oder abzubrechen, wenn sich das Fahrzeug als technisch ungeeignet, unsicher oder mangelhaft erweist. Bereits entstandener Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5. Softwareoptimierung und technische Voraussetzungen

Eine Softwareoptimierung verändert die werkseitige Konfiguration des Fahrzeugs beziehungsweise einzelner Steuergeräte.

Die erreichbaren Ergebnisse hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Fahrzeugmodell und Motorisierung,
  • technischem Zustand und Laufleistung,
  • Qualität des verwendeten Kraftstoffs,
  • vorhandenen Umbauten,
  • Serienstreuung des Fahrzeugs,
  • Umgebungstemperatur und Messbedingungen,
  • Zustand von Motor, Getriebe, Turbolader und Nebenaggregaten.

Angegebene Leistungs- und Drehmomentwerte sind daher grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurden.

Eine Leistungsmessung auf einem Prüfstand ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Leistungssteigerung zu einer erhöhten Beanspruchung insbesondere von Motor, Getriebe, Kupplung, Turbolader, Kühlsystem, Abgasanlage und weiteren Antriebskomponenten führen kann.

Bereits vorhandener oder alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß kann nach einer Optimierung früher erkennbar werden oder zu einem früheren Ausfall eines Bauteils führen.

6. Betriebserlaubnis, Zulassung und Einzelabnahme

Dem Kunden ist bekannt, dass Veränderungen der Motor-, Getriebe- oder Fahrzeugsoftware Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis, Zulässigkeit, Abgaswerte, Geräuschwerte, Fahrzeugleistung, Fahrzeugversicherung und Kraftfahrzeugsteuer haben können.

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs kann insbesondere gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erlöschen, wenn durch eine Änderung:

  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist,
  • sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert oder
  • eine Änderung der genehmigten Fahrzeugart eintritt.

Eine Softwareoptimierung darf im öffentlichen Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn alle hierfür erforderlichen Genehmigungen, Prüfungen, Abnahmen und Eintragungen vorliegen.

Soweit für die konkrete Softwareoptimierung keine allgemeine Betriebserlaubnis, Teilegenehmigung oder sonstige unmittelbar anwendbare Genehmigung besteht, kann für die legale Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr insbesondere eine Begutachtung beziehungsweise Einzelabnahme durch eine hierzu berechtigte Prüforganisation erforderlich sein.

Eine Einzelabnahme, Begutachtung oder Eintragung ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich mit SL Performance vereinbart wurde.

SL Performance übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Prüforganisation eine bestimmte Softwareoptimierung abnimmt oder eine Zulassungsbehörde die Änderung in die Fahrzeugpapiere einträgt. Die Entscheidung hierüber treffen ausschließlich die zuständigen Prüf- und Zulassungsstellen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor einer Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr:

  • die technische Abnahme durchführen zu lassen,
  • erforderliche Eintragungen veranlassen zu lassen,
  • seine Fahrzeugversicherung zu informieren,
  • mögliche steuerrechtliche Auswirkungen zu prüfen und
  • alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Bis zur vollständigen Abnahme und erforderlichen Eintragung darf das entsprechend veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

7. Leistungen ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr

Sofern eine beauftragte Veränderung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr genehmigt oder nicht abnahmefähig ist, wird sie ausschließlich für einen gesetzlich zulässigen Verwendungszweck erbracht.

Ein solcher Verwendungszweck kann insbesondere sein:

  • Einsatz auf einer nicht öffentlichen Rennstrecke,
  • Motorsportveranstaltungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs,
  • Nutzung auf abgeschlossenem Privatgelände,
  • Versuchs- oder Entwicklungszwecke,
  • Export in ein Land, in dem die Veränderung nach den dort geltenden Vorschriften zulässig ist.

Der Kunde verpflichtet sich, ein entsprechend verändertes Fahrzeug nicht im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsvorschriften im öffentlichen Straßenverkehr zu führen oder führen zu lassen.

Die Bezeichnung einer Leistung als „Export", „Motorsport", „Rennstrecke" oder „Privatgelände" stellt keine Genehmigung für eine rechtswidrige Nutzung dar. Maßgeblich sind stets die am jeweiligen Nutzungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

SL Performance kann die Ausführung einer Leistung ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde eine nicht genehmigte Veränderung entgegen den gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr verwenden möchte.

8. Abgas- und sicherheitsrelevante Einrichtungen

SL Performance führt keine Arbeiten aus, deren Durchführung, Bereitstellung oder bestimmungsgemäße Nutzung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt.

Insbesondere dürfen gesetzlich vorgeschriebene Abgasreinigungs-, Überwachungs- oder Sicherheitssysteme nicht in einer Weise verändert oder außer Funktion gesetzt werden, die eine unzulässige Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht oder fördern soll.

Bei Leistungen, die ausschließlich für Motorsport-, Export-, Prüfstands-, Entwicklungs- oder Privatgeländezwecke angefragt werden, ist der Kunde verpflichtet, den rechtmäßigen Verwendungszweck wahrheitsgemäß anzugeben und die gesetzlichen Vorgaben am jeweiligen Nutzungsort eigenständig zu beachten.

9. Herstellergarantie, Gewährleistung, Leasing und Versicherung

Dem Kunden ist bekannt, dass Fahrzeughersteller, Händler, Garantiegeber, Leasinggeber oder Versicherer Ansprüche aufgrund einer Softwareoptimierung einschränken oder ablehnen können.

SL Performance übernimmt keine Garantie für den Fortbestand:

  • einer Herstellergarantie,
  • einer Händlergarantie,
  • einer Mobilitätsgarantie,
  • einer Kulanzleistung,
  • eines Leasingvertrags,
  • eines Versicherungsvertrags oder
  • einer sonstigen Leistung eines Dritten.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Auftragserteilung zu klären, ob die Zustimmung eines Herstellers, Garantiegebers, Versicherers, Leasinggebers oder sonstigen Dritten erforderlich ist.

10. Softwareupdates durch Hersteller oder Werkstätten

Softwareupdates, Rückrufmaßnahmen, Diagnosearbeiten oder Programmierungen durch Fahrzeughersteller, Vertragswerkstätten oder andere Dritte können die von SL Performance vorgenommene Optimierung ganz oder teilweise überschreiben, verändern oder unbrauchbar machen.

Das Überschreiben oder Verändern der Optimierung durch einen Dritten stellt keinen Mangel der Leistung von SL Performance dar.

Eine erneute Programmierung nach einem fremden Softwareupdate ist grundsätzlich eine neue, gesondert zu vergütende Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde hat SL Performance vor späteren Werkstattbesuchen auf bestehende Softwareänderungen hinzuweisen.

11. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Preise.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Verbrauchern alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten und vor Herausgabe des Fahrzeugs beziehungsweise Übermittlung der bearbeiteten Datei fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

SL Performance ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

Bis zur vollständigen Zahlung kann SL Performance die Herausgabe des Fahrzeugs, von Steuergeräten, Datenträgern oder bearbeiteten Dateien im gesetzlich zulässigen Umfang verweigern.

12. Termine und Annahmeverzug

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll er diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen oder verschieben.

Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann SL Performance den nachweislich entstandenen Schaden beziehungsweise vergeblich angefallenen Aufwand verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten, fehlerhafter Fahrzeugzustände, erforderlicher Diagnosearbeiten, Ausfällen externer Systeme oder höherer Gewalt berechtigen SL Performance zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeit.

13. Abnahme und Mängelrechte

Soweit die vereinbarte Leistung Werkvertragsrecht unterliegt, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Kunde ist verpflichtet, die ausgeführte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil:

  • ein unverbindlicher Leistungsrichtwert nicht erreicht wird,
  • ein alters- oder verschleißbedingter Fahrzeugmangel sichtbar wird,
  • sich das subjektive Fahrgefühl nicht entsprechend der Erwartung des Kunden verändert,
  • ein Dritter die Software später überschreibt oder verändert,
  • eine Prüfstelle die Eintragung aus Gründen ablehnt, die SL Performance nicht zu vertreten hat,
  • eine Hersteller- oder Händlergarantie beeinträchtigt wird.

Bei einem berechtigten Mangel ist SL Performance zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

Eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte können Mängelansprüche ausschließen, soweit die Veränderung für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist oder die Prüfung beziehungsweise Nacherfüllung unmöglich macht.

14. Haftung

SL Performance haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

SL Performance haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde:

  • unzutreffende oder unvollständige Angaben zum Fahrzeug gemacht hat,
  • bekannte Defekte oder Vorschäden verschwiegen hat,
  • ein technisch nicht geeignetes oder mangelhaftes Fahrzeug bereitgestellt hat,
  • das Fahrzeug entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt,
  • erforderliche Abnahmen oder Eintragungen nicht durchführen lässt,
  • ungeeigneten Kraftstoff oder ungeeignete Betriebsstoffe verwendet,
  • Wartungsintervalle oder Bedienungshinweise missachtet,
  • das Fahrzeug außerhalb seiner technischen Belastungsgrenzen betreibt,
  • nachträgliche Veränderungen durch sich oder Dritte vornehmen lässt.

SL Performance haftet nicht für gewöhnlichen, alters-, laufleistungs- oder nutzungsbedingten Verschleiß.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SL Performance.

15. Datensicherung und Steuergerätedaten

Soweit technisch möglich und vereinbart, kann SL Performance vor einer Bearbeitung eine Sicherung der vorhandenen Steuergerätedaten erstellen.

Eine dauerhafte Aufbewahrung von Originaldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, SL Performance darüber zu informieren, wenn sich auf einem Steuergerät bereits eine veränderte oder nicht originale Software befindet.

SL Performance übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine vom Kunden oder von einem Dritten bereitgestellte Datei fehlerfrei, vollständig, original oder mit dem jeweiligen Fahrzeug kompatibel ist.

16. Rückversetzung in den Serienzustand

Eine spätere Rückversetzung des Fahrzeugs in den Serienzustand ist eine gesondert zu vergütende Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Rückversetzung kann technisch unmöglich oder nur eingeschränkt möglich sein, wenn:

  • die Originalsoftware nicht vorhanden ist,
  • das Steuergerät beschädigt oder ersetzt wurde,
  • zwischenzeitlich Updates oder Änderungen durch Dritte vorgenommen wurden,
  • mechanische Fahrzeugveränderungen vorgenommen wurden oder
  • der Hersteller den Softwarestand verändert hat.

Auch nach einer Rückversetzung kann nicht garantiert werden, dass Hersteller, Händler, Leasinggeber oder Diagnosegeräte eine frühere Veränderung nicht erkennen können.

17. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher zur Verfügung gestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass SL Performance bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

18. Verbraucherstreitbeilegung

SL Performance ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von SL Performance.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026